Höchste Vorsicht: Landkreis Görlitz warnt vor Infektionsrisiko durch Vogelgrippe
Landkreis Görlitz, 8. Juni 2023. Der Landkreis Görlitz weist auf die begrenzte Aufnahme von Wildtieren in den örtlichen Auffangstationen hin. Aktuell stellt das hohe Infektionsrisiko durch Vögel im Kontext der Vogelgrippe eine ernsthafte Gefahr dar. Ein Ausbruch in einem Tierpark oder einer Wildtierauffangstation könnte verheerende Konsequenzen nach sich ziehe
Foto: Landratsamt Görlitz
Gefahr für Tierbestände und Öffentlichkeit
Ein Infektionsausbruch könnte beispielsweise zu einer vorübergehenden Schließung der betroffenen Einrichtung führen. Daher kann das Risiko der Aufnahme von hilflosen oder verletzten Wildvögeln gegenwärtig oft nicht getragen werden, um den eigenen Tierbestand zu schützen. Quarantänestationen stehen leider nicht zur Verfügung. Der Landkreis Görlitz bittet daher um Verständnis, wenn Wildvögeln die Aufnahme in die Auffangstationen verweigert wird.
Die Frühjahrsproblematik: Vermeintlich verlassene Jungtiere
Mit dem Einsetzen des Frühlings und der Fortpflanzungszeit vieler Tiere, steigt die Zahl der vermeintlich verlassenen und hilflos aufgefundenen Jungtiere in der Natur. Oftmals möchten Finder helfen und überlegen, diese scheinbar in Not geratenen Tiere aus der Natur zu entnehmen. Es sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, ob beispielsweise ein Jungvogel tatsächlich Hilfe benötigt. Jungvögel sitzen nach dem Verlassen des Nestes oft alleine auf dem Boden, in Sträuchern oder auf Bäumen - dies gehört zu ihrem Prozess des Flüggewerdens. In der Regel werden sie weiterhin von ihren Eltern gefüttert, bis sie selbständig auf Nahrungssuche gehen können.
Handlungsanweisungen für das Finden hilfloser Tiere
Sollte sich herausstellen, dass ein Tier tatsächlich hilflos, verletzt oder in eine Notsituation geraten ist, ist es gemäß Paragraf 45 Abs. 1 Satz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zulässig - vorbehaltlich jagdlicher Vorschriften - solche Tiere aufzunehmen, sie gesund zu pflegen und anschließend wieder freizulassen. Die Tiere können auch an von der Naturschutzbehörde bestimmten Stellen abgegeben werden. Im Landkreis Görlitz wurden die Tierparks in Görlitz, Weißwasser und Zittau sowie die private Pflegestelle Förster in Ebersbach als Wildtierauffangstationen bestimmt. Die Wildtierauffangstationen des Landkreises Görlitz werden aus rechtlichen Gründen ausschließlich für nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützte Tierarten betrieben, die nicht dem Jagdrecht unterliegen. Die Kapazitäten und finanziellen Mittel der Stationen sind jedoch begrenzt. Bevor Tiere in die Wildtierauffangstation gebracht werden, sollte das dortige Personal unbedingt vorab kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen und eine mögliche Übernahme zu klären.



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- Erstellt am 08.06.2023 - 21:09Uhr | Zuletzt geändert am 08.06.2023 - 21:09Uhr
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