Diebstahlschutz für eScooter

Diebstahlschutz für eScooterWeißwasser/O.L. / Běła Woda, 2. Dezember 2021. Die Elektro-Tretroller sind nicht nur groß in Mode, sondern für viele Gelegenheiten außerordentlich praktisch. Da fragt man sich nur: Warum werden die nur selten geklaut?

Abb.: Sicher nicht gestohlen, aber schon poetisch schön auf dem eScooter unterwegs
Foto: Pavel Kapysh, Pixabay License
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Praktisch und jederzeit mobil

Kraftfahrer, Motobiker und selbst Radfahrer lächeln gern über die E-Roller, auch eScooter genannt – und vergessen darüber, dass viele Verkehrsteilnehmer angesichts der Kraftstoffpreise und des Trends zur E-Mobilität künftig sorgfältiger auswählen werden, welches Fortbewegungsmittel sie nutzen, um von A nach B zu gelangen. Darüber hinaus können eScooter auch jene mobil machen, die weder Fahrerlaubnis noch Mofaschein haben – die entsprechenden Fragen und Antworten hat der ADAC zusammengestellt.

Tatsächlich ist der Roller in vielen Hinterköpfen noch immer als Kinderspielzeug verankert, obwohl er in seiner elektrischen Variante doch die großen Städte bereits erobert hat. Besonders die vielen herumstehenden Mietroller, die per App gebucht und bezahlt werden können, fallen in den Stadtbildern auf – und das nicht unbedingt positiv. In den Städten und Gemeinden des Landkreises Görlitz hingegen dürften E-Roller auf Kaufvariante eher von Bedeutung sein; für Vielnutzer ist das zudem günstiger.

Einige Wege, die heute noch üblicherweise mit dem Auto zurückgelegt werden, werden künftig wohl mit dem guten alten Drahtesel oder in seiner elektrifizierten Form als Pedelec, S-pedelec oder E-Bike bewältigt, wenn nicht gleich auf den öffentlichen Personennahverkehr in Weißwasser ausgewichen wird. Wo aber hat der eScooter seinen Platz?

Typisches Einsatzszenario

Mal angenommen, jemand wohnt in Weißwasser in der Auensiedlung, also nicht gerade im Zentrum der Glasmacherstadt, und arbeitet im Industriegebiet Ost. Das bedeutet, jeden Tag fünf Kilometer hin und fünf Kilometer zurück. Die kann man mit dem Auto fahren, allerdings ist man mit dem Fahrrad kaum langsamer und den hohen Kraftstoffverbrauch beim Verbrennungsmotor kann man sich wirklich sparen, solange das Wetter fahrradtauglich ist..

Anders ist es, wenn man mit der Bahn zu einem anderen Arbeitsort pendelt. Von der Auensiedlung bis zum Bahnhof Weißwasser sind es knapp drei Kilometer, also auch bestens für das Fahrrad geeignet? Nun ja, wenn man es am Bahnhof abstellen muss, steht nach der Rückkehr immer wieder die Frage, ob es noch da ist. Sicher kann man es mitnehmen, vor allem, wenn man am Zielort noch ein Stückchen zu fahren hat – aber die eigentlich bequemere Alternative für solche Strecken ist ein eScooter mit Straßenzulassung, denn. den kann man nämlich ruck-zuck zusammenklappen und leicht tragen, also auch in der Bahn mitnehmen.

Mobilität zum Mitnehmen

Auch wenn der Vergleich ein wenig hinkt, so drängt er sich doch auf: So, wie man mit dem Handy ständig ein Telefon bei sich hat, ist die Mobilität mit einem eScooter mit Straßenzulassung gewährleistet – und zwar jederzeit, rund 20 Stundenkilometer schnell und mit real bis zu 26 Kilometern Reichweite. Doch wie ist das nun mit dem Diebstahlschutz? Immerhin kann ja jederman so ein Leichtgewicht wegtragen.

Kann er – doch wozu? Per Handy-App kann eine Wegfahrsperre aktiviert werden, durch die das Vorderrad blockiert wird, ein gestohlener eScooter in diesem Modus wäre also nicht nutzbar. Ein vernünftiger Dieb würde also die Finger davon lassen, weil der geklaute Roller wertlos wäre. Leider gibt es auch unvernünftige Langfinger, weshalb ein eScooter, der zugänglich abgestellt wird, wie ein Fahrrad angeschlossen werden sollte; etwa beim E-Scooter One von Streetbooster – technische Details werden auf der Webseite erläutert – wird ein Kettenschloss sogar gleich mitgeliefert. Für kurze Zwischenstopps reicht aber meist die erwähnte Wegfahrsperre, die verhindert, dass sich jemand eins-zwei-fix den Roller schnappt und damit davondüst.

Tipp:
Die flinken und straßenzugelassenen eScooter sind bei allen Altersgruppen beliebt, ob nun aus Spaß an der Sache, auf eher rationalen Überlegungen heraus und zudem bei jenen, die zu Fuß oder mit dem Rad nicht mehr so gut unterwegs sind, aber noch lange nicht in einem elektrisch betriebenen Krankenfahrstuhl sitzen wollen. Streitigkeiten zwischen Großeltern und Enkel, wer nun den eScooter nutzen darf, wurden bereits kolportiert.

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  • Quelle: TEB | Foto: LAZERKONG / Pavel Kapysh, Pixabay License
  • Erstellt am 02.12.2021 - 16:51Uhr | Zuletzt geändert am 02.12.2021 - 17:44Uhr
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