Online Wohngeldverfahren im Landkreis Görlitz

Bild zu Online Wohngeldverfahren im Landkreis GörlitzLandkreis Görlitz, 3. Juni 2021. Mit Monatsbeginn haben die Landkreise Görlitz und Nordsachsen das digitale Wohngeldverfahren eingeführt. Antragsberechtigte können hier ihren Erstantrag auf Wohngeld online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch die erforderlichen individuellen Unterlagen wie etwa der Mietvertrag und die Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden.

Abb.: Wohnen kann man im Landkreis Görlitz auf höchst unterschiedliche Weise, etwa in den Baumhäusern oder im 1. Deutschen Baumhaus-Hotel in der Geheimen Welt von Turisede
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Digitalisierung bedeutet schnellere Einreichung und weniger Fehler

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Hinter dem Fassbaumhaus verbirgt sich neben einer großzügigen Terrasse ein Zugangsturm mit Küche, Toilette und einer zusätzlichen Schlafstelle. Seit Ende Mai können die abenteuerlichen Übernachtungen wieder gebucht und genutzt werden.
Foto: © Görlitzer Anzeiger

Um das Online Verfahren zu nutzen, muss der Antragsteller ein Amt24-Servicekonto einrichten.

Zwecks Digitalisierung wurde die bisherige Papiervariante des Wohngeldantrags vollständig überarbeitet und als Online-Antrag neu erstellt. Dieser ist übersichtlicher gegliedert und fragt beim Antragsteller wie bei einem Interview nur die tatsächlich für die Antragsbearbeitung notwendigen Daten ab. Es wird angestrebt, im Laufe des Jahres auch andere Antragsvarianten zum Beispiel den Antrag auf Lastenzuschuss oder Anträge auf Erhöhung, Änderung sowie Weiterleistung online verfügbar zu machen.

Bei der Umsetzung des Online-Verfahrens arbeiteten die für digitale Verwaltung zuständige Sächsischen Staatskanzlei und das für Wohngeld fachlich zuständige Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) eng zusammen. Neben anderen Kommunen unterstützen auch die beiden Landkreise Görlitz und Nordsachsen die praxisgerechte Entwicklung und testeten das Verfahren.

"Für den Bürger wird der Wohngeldantrag mit dem neuen Online-Verfahren deutlich einfacher. Direkt bei der Eingabe seiner Daten erhält er erforderliche Hinweise. Anschließend wird der Antrag automatisch an die für den Wohnort zuständige Wohngeldstelle in Sachsen weitergeleitet", so Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung. Thomas Popp, der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung in der Sächsischen Staatskanzlei stellte fest: "Das Online-Wohngeldverfahren ist ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerfreundlich und modern können Anträge digital gestellt, eingereicht und medienbruchfrei weiterbearbeitet werden. Bei durchschnittlich 26.000 Erstanträgen pro Jahr beschleunigt es die Bearbeitung erheblich und spürbar, wenn der Hauptteil der Anträge künftig digital eingereicht wird. Mit dem Online-Wohngeld haben wir in enger Kooperation zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern ein wichtiges Massenverfahren umgesetzt. Wir gehen mit Schwung die weiteren Digitalisierungsvorhaben an."

"Rund 3.600 Familien beziehen aktuell im Landkreis Görlitz Wohngeld", weiß der Görlitzer Landrat Bernd Lange, "Der Online-Antrag erleichtert die Antragstellung für Wohngeldberechtigte und spart Zeit in der Bearbeitung in unserem Amt. Der Wohngeldantrag online ist eine weitere Dienstleistung im Rahmen der Durchsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Bereitstellung digitaler Dienstleistungen für den Bürger im Land Sachsen. Ich freue mich, dass der Landkreis Görlitz einer von zwei Pilotlandkreisen für die Umsetzung des Vorhabens ist. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist Bestandteil des Strategieprogramms Verwaltung 4.0, das auf mehr Bürgernähe, flankiert durch optimale digitale Unterstützung, setzt. Wir laden die Antragsteller ein, diese Möglichkeit der digitalen Antragstellung künftig zu nutzen."

Informationen zum Wohngeld

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Grundlage ist das Bundeswohngeldgesetz. Für die Bearbeitung und Bewilligung sind in Sachsen 33 kommunale Wohngeldbehörden zuständig. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum geleistet. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch Bund und Land.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Zum Jahresende 2019 bezogen in Deutschland rund 504.000 Haushalte Wohngeld, das sind 1,2 Prozent der Privathaushalte. In Sachsen erhielten zum Stichtag 31. Dezember 2019 rund 37.800 Haushalte Wohngeld.

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 03.06.2021 - 08:06Uhr | Zuletzt geändert am 25.04.2022 - 15:39Uhr
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