Anne-Frank-Ausstellung erneut im Menschenrechtszentrum Cottbus

Anne-Frank-Ausstellung erneut im Menschenrechtszentrum CottbusCottbus / Chóśebuz, 7. Februar 2022. Vom 10. Februar bis zum 4. März 2022 gastiert zum dritten Mal die international renommierte Wanderausstellung "Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte" in der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus auf der Bautzener Straße 140. Die Ausstellung thematisiert das Leben des jüdischen Mädchens Anne Frank unter der national­sozialistischen Verfolgung, den zeithistorischen Kontext und dessen Dokumentation in Anne Franks Tagebuch.

Abb.: Das Menschenrechtszentrum Cottbus ist im früheren Zuchthaus untergebracht. Obwohl es in der "DDR" nach offizieller Lesart keine Zuchthäuser gab, wurde wir fast ausnahmslos politische Häftlinge unter Zuchthausbedingungen – wie etwa Zwangsarbeit – inhaftiert
Foto: © Görlitzer Anzeiger
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Peer Education als Besuchskonzept

Auch Identität, Gruppenzugehörigkeit und Diskriminierung sind Themen der Ausstellung, mit denen Geschichte und Gegenwart verknüpft werden. "Deine Anne" richtet sich vorwiegend an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab ungefähr zwölf Jahren. Zu geführten Ausstellungs­besuchen können sich Seminar- und Jugendgruppen sowie Schulklassen beim Menschenrechtszentrum Cottbus anmelden. Ein Besuch der Ausstellung bietet sich im Rahmen des Schulunterrichts, als Freizeitaktivität sowie als Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an.

Das Besondere an dieser Ausstellung ist das bewährte Konzept der "Peer Education": Schulklassen, Seminar- und Jugendgruppen werden bei ihrem Besuch der Ausstellung durch junge Menschen ab 15 Jahren begleitet, die ihnen ungezwungen und auf Augenhöhe die Thematik vermitteln und Gespräche darüber anregen. Auch interessierten Erwachsenen steht die Ausstellung zum Besuch im Rahmen einer öffentlichen Führung am Sonntag, dem 20. Februar 2022 um 14 Uhr, am Dienstag, dem 22. Februar 2022 um 14 Uhr oder am Donnerstag, dem 3. März um 16 Uhr offen. Der Besuch der Ausstellung ist auch ohne Führung im Rahmen der regulären Öffnungszeiten der Gedenkstätte möglich. Anmeldungen für Führungen werden erbeten bei Isabel Missling (Bildungsreferentin), bildung@menschenrechtszentrum-cottbus.de, 0355-290 133-15.

Ausstellungskonzept

Das Tagebuch des jüdischen Mädchens Anne Frank (1929–1945) ist Symbol für den Völkermord an den Jüdinnen und Juden durch die Nationalsozialisten und intimes Dokument der Lebens- und Gedankenwelt einer jungen Schriftstellerin. In der Ausstellung erzählen große Bildwände mit zahlreichen Fotos von ihrem Leben und ihrer Zeit: von den ersten Jahren in Frankfurt am Main und der Flucht vor dem Nationalsozialismus, über die Zeit in Amsterdam – glückliche Kindheit und schwere Zeit im Versteck – bis zu den letzten schrecklichen sieben Monaten in den Lagern Westerbork, Auschwitz und Bergen-Belsen. Die persönliche Geschichte Anne Franks wird mit der Geschichte der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus, der Verfolgung von Jüdinnen und Juden, der Shoah und des Zweiten Weltkriegs verbunden. Neben der Perspektive der Verfolgten und ihrer Helferinnen und Helfer wird die Perspektive von Mitläuferinnen und Mitläufern sowie Täterinnen und Tätern dargestellt. In einem großen aktuellen Teil wendet sich die Ausstellung direkt an Jugendliche der Gegenwart mit Fragen zu Identität, Gruppenzugehörigkeit und Diskriminierung und ermutigt zur Diskussion über diese Themen. Ausgehend von der Frage "Was kann ich bewirken?" animiert die Ausstellung zum eigenen Engagement.

Die Ausstellung wird vom Anne Frank Zentrum herausgegeben und wird in der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus mit der finanziellen Unterstützung der "Stiftung Büro Pfarrer Grüber" durchgeführt.

Corona-Regelung:
Für den Besuch der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus gilt die 2-G+-Regel. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Impf- oder Genesungsnachweis und einem tagesaktuellen Testnachweis (schriftlich) möglich. Dreifach Geimpfte sind von der Nachweispflicht für den tagesaktuellen Test ausgenommen. Ein Test-/Impf-/Genesungsnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Kinder bis sechs Jahre sind von der Nachweispflicht generell ausgenommen.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 07.02.2022 - 16:19Uhr | Zuletzt geändert am 07.02.2022 - 16:28Uhr
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