Kranke Arbeitnehmer können Urlaubstage retten

Kranke Arbeitnehmer können Urlaubstage rettenWeißwasser / Běła Woda, 8. August 2019. Es ist besonders ärgerlich, im Urlaub zu erkranken. Am häufigsten treten Durchfall, fieberhafte Infekte, ein Sonnenstich, ein Hitzeschlag, Tierbisse und Kratzer, Ohrenschmerzen und Insektenstiche auf. Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs krank werden, können ihre Urlaubstage retten, wenn sie schnell und richtig handeln.
Abbildung: Für die Rückholung während des Urlaubs Erkrankter setzen spezialisierte Anbieter für die Langstrecke optimierte Krankentransportwagen ein und kümmern sich um die medizinische Betreuung

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Dem Arbeitgeber am ersten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schicken

Dem Arbeitgeber am ersten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schicken
Eine Notaufnahme ins Krankenhaus im Ausland kann schnell kostspielig werden, wenn man für diesen Fall nicht versichert ist. Viele Erkankte wollen unabhängig davon vor allem nur rasch wieder nach Hause in eine gewohnte Umgebung

Wichtig ist, im Urlaub dem Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Tage, an denen der Arbeitnehmer Urlaub hatte und krank war, dem Urlaubskonto gutzuschreiben. Allerdings muss er den Nachweis haben, ab wann der Arbeitnehmer krank war. Braucht der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den sogenannten Krankenschein, normalerweise vielleicht erst am dritten Tag einzureichen und macht das auch im Urlaub so, kann das als fehlender Erkrankungsnachweis für die ersten beiden Tage gesehen werden und zwei Urlaubstage gehen verloren.

Besonders hervorzuheben ist die Wichtigkeit einer Reisekrankenversicherung. Mit einer solchen, in aller Regel sehr preiswerten Versicherung werden die Behandlungskosten im Ausland übernommen oder nachträglich verrechnet und müssen nicht letztendlich vom Erkrankten selbst getragen werden. Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Ausland nur eingeschränkt, unter besonderen Bedingungen oder gar nicht. Hier muss man sich unbedingt rechtzeitig vor dem Reiseantritt bei seiner Kasse schlau machen, denn bei einem unvermeidbar längerfristigen Krankenhausaufenthalt kann das unter Umständen sehr teuer werden. Da ist es womöglich günstiger, möglichst schnell nach Deutschland zurückzukehren. EMS-247 ist ein Rückholdienst, der auf Langsteckentransporte per Intensivmobil oder Flugzeug spezialisiert ist und im Ausland Erkrankte wieder nach Hause oder in ein Krankenhaus ihrer Wahl bringt.

Krank im Urlaub – und jetzt?

Noch einmal zusammengefasst: Im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsunfähigkeit sofort Ihrem Arbeitgeber per ärztlichem Nachweis mitteilen. Dazu ist dringend anzuraten, noch am ersten Tag der Erkrankung einen Arzt aufzusuchen, auch wenn nach Arbeitsvertrag der dritte Tag ausreichend ist. Des Weiteren sollten gesetzlich Versicherte ebenfalls die Krankenkasse sofort informieren, Privatversicherte sollten die Leistungsbedingungen ihres Tarifs kennen und entsprechend handeln. Es ist wichtig zu erfragen, für welche Behandlungskosten die Krankenkasse im Ausland aufkommt. Hinweise zu Arztbesuchen und Klinikaufenthalten im Ausland hat die Verbraucherzentrale zusammengefasst.

Nach dem Urlaub kann der Arbeitnehmer die Tage, an denen er im Urlaub krank war, wieder gutschreiben. Falls der Arbeitnehmer vor seinem Urlaub erkrankt und diesen nicht antreten kann, bleibt der Urlaubsanspruch erhalten. Abgesehen von der Sicherung des Urlaubsanspruchs ist es essentiell, vor dem Urlaub eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese kostet für eine einzelne Person ungefähr zwölf Euro und für eine etwa ab Familie 29 Euro und kann vor hohen Kosten bewahren. Am teuersten ist dem Vernehmen nach ein Arztbesuch in den USA, auf den kapverdischen Inseln und in Panama.

Lieber in Deutschland bleiben?

Wem das alles zu stressig ist, macht das, was immer mehr tun: Urlaub in Deutschland. Wegen der Vielfalt der Regionen lassen sich hier immer wieder neue Reiseziele finden, die entdeckt werden wollen. Um beispielsweise die Oberlausitz als Dreiländerregion in ihrer Fülle an Geschichte, Kultur und Natur kennenzulernen, reicht ein einziger Urlaub sicherlich gar nicht aus.

An die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, die Auslandskrankenversicherung für den Fall einer akuten Erkrankung während eines Tagesausflugs in ein Nachbarland und die eventuelle Notwendigkeit eines Rücktransports über hunderte Kilometer sollte jedoch auch beim Urlaub in Deutschland gedacht werden.

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  • Erstellt am 08.08.2019 - 09:22Uhr | Zuletzt geändert am 08.08.2019 - 11:21Uhr
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