Todesfälle mahnen, Verbote ernst zu nehmen

Senftenberg / Zły Komorow | Leipzig, 2. August 2018. So, wie sich auf der Autobahn zeigt, dass Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einmal mehr empfehlenden Charakter haben, erlebt auch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), dass Betretungs- und Badeverbote in den Bergbaufolgelandschaften nicht ernst genommen werden. Die Folge sind Todesfälle.
Abbildung: Ein Horrorszenario für die Bergbausanierer ist es, wenn sich Leute in gesperrten Bereichen aufhalten oder gar dort baden. Der Boden kann jederzeit in Bewegung geraten

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Schwimmen in noch gesperrten Bergbaufolgeseen und Campen auf gesperrten Flächen ist verboten

Die Todesfälle der vergangenen Tage (unter anderem in Kiesgruben und Bergbaufolgeseen des Lausitzer und Mitteldeutschen Braunkohlereviers) sind Anlass für den erneuten und deutlichen Hinweis der LMBV, die ausgewiesenen, bergbaulich bedingten Sperrbereiche in den LMBV-Sanierungsflächen unbedingt zu beachten. Für den Bergbausanierer seien die im Sommer 2018 steigenden Zahlen der Badeverunfallten alarmierend, betont LMBV-Pressesprecher Dr. Uwe Steinhuber und schildert: "Es geschieht immer wieder, dass Sperrbereichsgrenzen übertreten werden auf der Suche nach einem scheinbar geeigneten und ungestörten Badeplatz, Wege befahren oder sogar Schneisen freigeschnitten werden, um am Wasser seine Zelte aufzuschlagen."

Gefahr für Badende und Retter

Das anhaltend heiße Wetter verleitet viele zum Baden in noch unfertigen und deshalb für die Nutzung gesperrten Gewässern, beispielsweise im Altdöberner See, im Lichtenauer See oder im Sedlitzer See. Wer sich hier in Gefahr bringt weitet das Risiko auf andere aus, denn auch Rettungskräfte geraten dann bei ihrer Hilfe in Gefahr. Außerdem: Das Baden im Werbeliner See bei Delitzsch, der unter Naturschutz steht, kann ein hohes Bußgeld kosten.

In den ungesicherten Bereichen der Bergbaufolgeseen der Lausitz bestehen zahlreiche Gefahren, auf Kippenböden sind es vor allem Setzungsfließbewegungen und Grundbrüche. Deutlich gesagt: Im Fall der Fälle gibt es keine Überlebenschance. Diese Areale sind durch Verbotsschilder der LMBV klar gekennzeichnet: Sperrgebiet - Betreten verboten - Lebensgefahr! Wer Flächen mit eingeschränkter Nutzung, beispielsweise als Jäger, betreten möchte, kann einen Antrag stellen, der dann entsprechend des Risikos im konkreten Fall geprüft wird.

Insbesondere in Gruppen ist jeder aufgerufen, auf die Risiken in den gekennzeichneten Gebieten hinzuweisen und sich gegen Leichtsinnige durchzusetzen.

Mehr:
Badeseen im Lausitzer Seenland

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  • Quelle: red | Foto mit Verbotsschild: © LMBV; Foto badende Mädchen: FotografieLink / Igor Link, Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 02.08.2018 - 08:19Uhr | Zuletzt geändert am 02.08.2018 - 10:25Uhr
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