Nach Einsturz: Landeskronstraße bleibt gesperrt
Görlitz, 1. März 2017. Vom vieretagigen, denkmalgeschützten Gebäude mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss auf der Görlitzer Landeskronstraße 34 waren am 24. Februar 2017 am frühen Abend mehrere Teile auf die Straße gestürzt. Hier fanden sich dann Teile der Außenmauer des dritten Stocks, Teile von dahinterliegenden Decken und Innenwänden sowie Türen und Fenster. Der Görlitzer Anzeiger hatte berichtet.
Schicksal des Unglückshauses noch unklar
Die Schäden an dem unbewohnten Haus werden von der Bauaufsicht und von dem durch die Stadt beauftragten Statiker als schwerwiegend eingeschätzt. Eine Fensterachse und zwei Mauerpfeiler sind vollständig zerstört, die nächstliegenden Fensterachsen teilbetroffen. Der Gesamtzustand des Hauses rechtfertige weiterhin die Straßensperrung, teilte die Stadtverwaltung Görlitz gestern mit. Die Sicherheit von Personen habe oberste Priorität.
Derzeit sein nicht auszuschließen, dass weitere Gebäudeteile einbrechen und eventuell wieder auf die Fahrbahn oder Gehwege stürzen. Auch könnte der Dachstuhl Schaden nehmen, sprich: hinterherkommen. Für die angrenzenden Häuser gab der Statiker allerdings Entwarnung, hier bestehe keine Gefahr für die Standsicherheit.
Was der Statiker zu Papier bringt, wird die nächsten Schritte der Stadtverwaltung weitgehend bestimmen. Für die Bewohner der Nachbarhäuser soll eine Folgenabschätzung erarbeitet werden. Zwar sind sie nicht in Gefahr, jedoch vom weiteren Umgang mit dem Gebäude betroffen. Letztlich wird alles wohl auf die Wahl zwischen Sicherung oder Abriss hinauslaufen. Doch bis es soweit ist, das kann dauern.
Weitere desolate Häuser in der Stadt
Dem Sachgebiet Bauordnung mit den Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde sind im Görlitzer Stadtgebiet Objekte bekannt, von denen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Wenn per Anzeige, selbst initiierter Begehung oder durch externe Hinweise solche Fälle bekannt werden, reagiert das Amt im Sinne der öffentlichen Sicherheit.Gezielt kontrolliert werden außerdem Bauobjekte, welche schon einmal durch Sicherheitsmängel aufgefallen waren und bei denen zu befürchten ist, dass erneut Mängel entstehen.
Im Jahr 2016 wurden an neun Objekten Ersatzvornahmen ausgeführt. Rund 15.000 Euro musste die Stadt dafür vorstrecken. Hintergrund: Vorbereitend waren 176 Eigentümer aufgefordert worden, Sicherungsmaßnahmen selbst vorzunehmen bzw. zu beauftragen. Mit 45 Bescheiden erfolgte die Anordnung zur Behebung von Gefahren, verbunden mit der Androhung von Ersatzvornahmen. Wird der Mangel nicht abgestellt, geht die Stadt im Sinne der Sicherheit in Vorleistung, stellt diese aber dem Eigentümer in Rechnung.
Ergebnis: Marode Häuser in Görlitz:
Umfrage seit dem 28.02.2017
Teilnahme: 44 Stimmen
-
Strukturwandel durch Infrastruktur in der Oberlausitz
Görlitz, 10. März 2024. Die Entwicklungen rund um die Elektrifizierung der Bahnstrecke und...
-
Görlitzer Verkehrsbetriebe jetzt auch auf WhatsApp
Görlitz, 6. März 2024. Die Görlitzer Verkehrsbetriebe (GVB) erweitern ihr Angebot an ...
-
Warnstreik legt öffentlichen Nahverkehr in Görlitz lahm
Görlitz, 28. Februar 2024. In den kommenden Tagen wird der öffentliche Nahverkehr in G&oum...
-
Notfahrplan der GVB auch am 22. Februar in Kraft
Görlitz, 21. Februar 2024. Aufgrund des Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di wird es auch am 22....
-
Streik im ÖPNV: Görlitz auf Notfahrplan umgestellt
Görlitz, 21. Februar 2024. Der für den 21. und 22. Februar angekündigte Warnstreik de...
- Quelle: red | Bildquelle: Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 28.02.2017 - 21:37Uhr | Zuletzt geändert am 10.03.2017 - 21:23Uhr
- Seite drucken